Menschenrechtsbeirat neu

Heute Nachmittag konstituiert sich der neue Menschenrechtsbeirat. Die Erwartungen sind hoch, die Lage unübersichtlich. Ein kurzer Überblick.

1999 wurde Marcus Omofuma bei seiner Abschiebung von Fremdenpolizisten auf fahrlässige Weise getötet. Der schwer unter Druck geratene SPÖ-Innenminister Karl Schlögl richtete als unmittelbare Reaktion den Menschenrechtsbeirat (MBR alt) beim Innenministerium (BMI) ein.

Der MBR alt hat besonders in der Anfangsphase einige konkrete Verbesserungen für verletzbare Gruppen erwirkt. Es mag zynisch klingen, aber ein muttersprachliches Informationsblatt für Schubhäftlinge stellt eine tatsächliche Erleichterung dar – auch wenn man die Schubhaft insgesamt ablehnt.

Nationaler Präventionsmechanismus

Nun hat sich Österreich durch internationale Vereinbarungen (OPCAT, Pariser Prinzipien) verpflichtet, einen so genannten Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) einzurichten, der nicht auf den Wirkungsbereich des BMI beschränkt ist. Künftig kontrolliert der NPM

  • alle Orte des Freiheitsentzugs, also auch Pflege- und Altersheime, Psychatrien, Kasernen, den Strafvollzug, Schubhaftzentren etc,
  • sowie Sicherheitsorgane, die Befehls- und Zwangsgewalt ausüben.

NPM: Volksanwaltschaft und seine Kommissionen

Mit Wirkung 1. Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft auf eigenes Betreiben als NPM eingerichtet. Genau genommen bilden die drei Volksanwält/innen den NPM gemeinsam mit 6 Kommissionen von mindestens 42 Mitgliedern, die regional gegliedert kontrollieren.

Der Menschenrechtbeirat neu (MBR) wird der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium beigestellt. Da er die Volksanwaltsschaft in Sachen Kommissionen berät, wird er schon vor Inkrafttreten des NPM konstituiert. Gemäß der neuen Tätigkeitsfelder sind nun 8 Ministerien und ebensoviele NGOs im Gremium mit Mitglied und Ersatzmitglied vertreten. Dazu kommen zwei Ländervertreter/innen, Vorsitzende/r und Stellvertretung. An die 30 NGOs haben sich im Vorfeld auf einen Vorschlag an die Volksanwaltschaft geeinigt, der von dieser angenommen wurde.

Hohe Erwartungen

Die Erwartungen an das neue Gremium sind hoch. Sollen doch neben den neuen Tätigkeitsbereichen – in denen viel Bedarf nach Aufarbeitung steckt – auch die klassischen Hot-Spots Schubhaft oder polizeiliche „Großlagen“ nicht vernachlässigt werden. Die Volksanwält/innen haben sich viel Verantwortung aufgeladen, man wird demnächst sehen, wie sie ihr gerecht werden.

Kritik wurde bereits von Georg Bürstmayr, einem Kommissionsleiter des MBR alt, geäußert. Er befürchtet, dass die Polizei künftig weniger kontrolliert werde.

Links zum Thema:

  • DerStandard.at: Menschenrechtsbeirat ist Aufsichtsrat der Volksanwaltschaft
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