Wahl der NGO-nominierten Mitglieder im Menschenrechtsbeirat

Heute erhielten die neuen Mitglieder des Menschenrechtsbeirates ihr Ernennungsdekret. Die Volksanwaltschaft hat auch mich erneut bestellt. Zuvor hatte sie mich mit der Durchführung eines Auswahlprocedere für die Mitglieder der Zivilgesellschaft beauftragt, über das ich hier Rechenschaft geben will.

Das Palais Rottal in der Wiener Singerstrasse, Sitz der Volksanwaltschaft.
Das Palais Rottal in der Wiener Singerstrasse, Sitz der Volksanwaltschaft. Von Werckmeister - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5

Heute, am 29. Juni, wurden den neuen Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates von der Volksanwaltschaft die Ernennungsdekrete überreicht. Der Menschenrechtsbeirat ist ein Beratungsgremium, das mit der Einrichtung des Nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft geschaffen wurde. Er setzt sich zur Hälfte aus Mitgliedern, die von Ministerien nominiert werden zusammen und zur Hälfte aus Mitgliedern, die von NGOs nominiert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Volksanwaltschaft acht NGOs auswählt, die dann jeweils ein Mitglied und Ersatzmitglied nominieren. Um Legitimation und Unabhängigkeit der Mitglieder zu stärken, hat die Volksanwaltschaft die Auswahl der NGOs wie schon 2012 an die Zivilgesellschaft übertragen. 

Die sechzehn Mitglieder der Zivilgesellschaft wurden am 12. Juni von NGOs gewählt, darunter jeweils acht Frauen und Männer. Zwei Personen geben eine körperliche Behinderung an und eine Person Migrationshintergrund.

Neu hinzugekommen sind der Justizexperte Klaus Priechenfried, die Expertin für Kinder- und Jugendhilfe Yasmin de Silva sowie der Menschenrechtsexperte Dieter Schindlauer. Folgende Personen gehörten dem Beirat bereits in der ersten Periode an: Angela Brandstätter, Irene Burdich, Michael Felten, Renate Hojas, Susanne Jaquemar, Barbara Jauk, Martin Ladstätter, Nadja Lorenz, Silvia Oechsner, Heinz Patzelt, Martin Schenk, Philipp Sonderegger und Walter Suntinger. Der Vorschlag wurde von der Volksanwaltschaft angenommen. ((Lebensläufe der Mitglieder finden sich auf der Website der Volksanwaltschaft.))

Legitimation durch Verfahren

Mit der Durchführung eines Auswahlprocedere hat die Volksanwaltschaft meine Person betraut – als ein zivilgesellschaftliches Mitglied des ersten Beirats. Der Auftrag erfolgte ohne Vorgaben, daher war besonderes Augenmerk auf Nachvollziehbarkeit und Verfahrensqualität zu legen. In einem ersten Vorbereitungstreffen mit den NGO-Mitglieder der auslaufenden Periode definierten wir Offenheit, Ergebnisorientierung, Inklusion und Transparenz als Verfahrenskriterien der Wahl.

    • Mit dem Kriterium Offenheit wurde eine effektive Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen KandidatInnen festgelegt. Als Ziel wurden bis zu 32 KandidatInnen für 16 Mandate angestrebt, schlussendlich standen 25 Personen zur Auswahl. Kandidiert und gewählt wurden die designierten Beiratsmitglieder von jenen Organisationen, die bereits 2012 aus einem eigenen Auswahlverfahren hervorgingen. Der Kreis dieser NGOs wird ebenfalls geöffnet, allerdings werden in Frage kommende Organisationen zunächst in einer Dialogphase an die Beiratsarbeit herangeführt.
    • Das Auswahlprocedere sollte eine hohe Ergebnisorientierung aufweisen. Konkret waren die Wahlberechtigten in ihrer Entscheidung an ein zuvor verabschiedetes Kompetenz-Profil gebunden, um alle erforderlichen fachlichen, persönlichen und menschenrechtlichen Kompetenzen möglichst geballt zu versammeln. Um auch in der Zusammenschau aller 16 NGO-nominierter Mitglieder eine ausgewogene  Zusammensetzung zu erzielen, trafen die beteiligten NGOs eine abgestimmte Entscheidung über alle 16 von NGOs nominierten Mitglieder.
    • In Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Bestimmungen sollte unter dem Kriterium der Inklusion eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, ethnischer Gruppen und Menschen mit Behinderung garantiert sowie insgesamt eine pluralistische Zusammensetzung erzielt werden.
    • Die Offenheit des Verfahrens war durch beschränkte Ressourcen (ehrenamtliche Durchführung) sowie das Kriterium der Ergebnisorientierung (Selbstbindung der Wahl an  Kompetenzprofil) eingeschränkt. Um die Ergebnisorientierung zu begünstigen wurde ein hohes Maß an Transparenz als weiteres Kriterium vereinbart und etwa in Form einer offenen Wahl umgesetzt. Darüber hinaus wird mit dem hier vorliegenden Bericht auch gegenüber einer qualifizierten Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt.

In einem zweiten Vorbereitungstreffen wurde die Wahlordnung verabschiedet. Die Wahl selbst fand in den Räumlichkeiten von Amnesty International statt und dauerte rund drei Stunden.

Learnings

Die Etablierung hoher Verfahrensqualität wurde trotz hohen Aufwands durchwegs positiv aufgenommen. Die Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen erhöht Qualität und Legitimation des Ergebnisses. Im Hinblick auf die Offenheit wurde vermerkt, dass eine persönliche Vorstellung der KandidatInnen sowie die Ausübung des Wahlrechts durch Beiratsfremde die Wahlchancen für Aussenstehende verbessern würde. Eine längere Vorbereitungszeit sowie die Gewährleistung akustischer Barrierefreiheit hätten die Zugänglichkeit des Prozesses weiter verbessert.

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