Polizist:innen sind Grundrechtsträger:innen. Auch für sie gilt die Vereinigungsfreiheit. Die schwarzen, blauen und roten Gewerkschaften, die bei Versammlungen demonstrativ Wasser und Wurstsemmeln verteilen, sind ein legitimer Ausdruck beruflicher Interessenvertretung. Sie bringen ein Element der demokratischen Mitbestimmung in den Kommandoapparat Polizei.
Gleichzeitig entsteht ein Spannungsfeld. Beamt:innen der Republik sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Schon der Anschein von Parteilichkeit verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot. Das gilt umso mehr bei der Polizei: Sie personifiziert die staatliche Gewalt. Die Gesellschaft gesteht ihnen dabei ein hohes Ermessen über unmittelbare Zwangsgewalt zu. Im Ernstfall dürfen Polizist:innen jemanden verletzen oder sogar töten. Dieser Vertrauensvorschuss kommt mit Bedingungen. Je unmittelbarer, sichtbarer und irreversibler staatliche Macht ausgeübt werden darf, desto höher sind die Anforderungen an die gelebte Unparteilichkeit.
Berufliche Interessenvertretung oder politische Akteurin?
Wenn Gewerkschaften öffentlich auftreten, werden sie von den Bürger:innen rasch als polizeiliche Stimme verstanden. Hier liegt die sensible Grenze zwischen beruflicher Interessenvertretung und politischer Akteurin. Problematisch wird es dort, wo Polizeigewerkschaften nicht mehr primär über Arbeitsbedingungen sprechen, sondern sicherheitspolitische Großnarrative sowie politische Lagerlogiken reproduzieren oder sich als Gegenpol zu „der Politik“, „den Gerichten“ oder „den NGOs“ inszenieren. Spätestens dann entsteht der Eindruck einer politisierten Polizei. In Deutschland spielen einzelne Polizeigewerkschaften ein unrühmliche Rolle. In Österreich verhalten sie sich vergleichsweise zurückhaltend.
Parteipolitisch assoziierte Polizeigewerkschaften sind rechtlich zulässig, aber heikel: sie können das Vertrauen in die Institution Polizei gefährden. Nicht parteigebundene, „farblich nicht zugeordnete“ Personalvertretungen sind kein Allheilmittel, aber entschärfen dieses Risiko. Polizeigewerkschaften als Interessenvertretung tragen zu guten Arbeitsbedingungen und zur Demokratisierung der Arbeitswelt bei. Verfolgen Gewerkschaften eine gesellschaftspolitische Agenda, missbrauchen sie die Sonderstellung der Polizei mit ihrem innerstaatlichen Gewaltmonopol. Wer die Waffen hat, muss sich aus der Politik heraus halten. Es liegt an den Gewerkschaften selbst, die roten Linien einzuhalten und demokratische Kultur zu beweisen.
Polizeikolumne – Philipp Sonderegger beobachtet die Staatsgewalt. Ein Beitrag für MO – Magazin für Menschenrechte Nr .82

