Sind die Menschenrechte noch zeitgemäß?

Schon immer wehrte sich nationale Politik gegen die Begrenzung ihrer Machtgelüste durch internationales Recht. Ein Beitrag für Mo-Magazin für Menschenrechte.

Die Ankunft ungarischer Flüchtlinge im Lager Traiskirchen 1956. Bild: Albert Hilscher. Mit freundlicher Genehmigung des österreichischen Bildarchiv. ÖNB/Wien, OEGZ/H10556/12

„Die Konventionen sind nicht mehr zeitgemäß“. So lautet die Parole, mit der manche die Menschenrechte zurückfahren wollen: Das Flüchtlingsrecht stamme aus einer ganz anderen Zeit, die Welt habe sich verändert, die Flüchtlinge seien mobiler und zahlreicher geworden, der nächste Schlepper nur einen Mausklick entfernt. So einleuchtend der Befund aufs Erste klingt, dem Realitätscheck hält das Narrativ nicht stand. Im Übrigen: Es ist ein Missverständnis, die Flüchtlingskonvention solle Staaten vor Flüchtlingen schützen, sie schützt Flüchtlinge vor Staaten.

Große Fluchtbewegungen gab es lange vor dem Internet

Der internationale Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz ist ein Kind der Nachkriegszeit. Der Flüchtlingskonvention ist Österreich 1955 beigetreten, der Europäischen Menschenrechtskonvention 1958.

Große Fluchtbewegungen gab es schon vor dem Internet. Karten am Handy ist nicht die erste Medienrevolution, die das Vertragswerk überlebt hat. Lange bevor sich 40 Tausend Syrienflüchtlinge nach Österreich aufmachten, trat der Fernsehapparat seinen Siegeszug durch Europas Wohnzimmer an. Eine halbe Million Flüchtlinge aus Ungarn, der Tschechoslowakei und Jugoslawien konnten sich so ein Bild vom Goldenen Westen machen, bevor sie die grüne Grenze nach Österreich überschritten.


Flüchtlingswellen in Österreich. Quelle: BMI, FSW, eB.

Generell ist die Behauptung, immer mehr Menschen seien auf der Flucht, mit Vorsicht zu genießen. Im 19. Jahrhundert sind 50 Millionen EuropäerInnen aus politischer und wirtschaftlicher Not nach Amerika ausgewandert.

Nationale Machtgelüste begrenzen

Nach dem Zweiten Weltkrieg entschloss sich die Staatengemeinschaft, den ungezügelten Nationalstaat in Ketten zu legen. Das war die Lehre aus der Shoah und zwei Weltkriegen. Unter dem Eindruck der Barbarei rang die Menschenrechtsbewegung der Staatengemeinschaft das Bekenntnis ab, die Herrschaft des Rechts auch gegen nationale Souveränität durchzusetzen. Allen Menschen sollte ein Leben in Würde und Freiheit möglich sein.

Der beginnende Wettstreit der Blöcke im Kalten Krieg begünstigte die einzigartige Selbstentmachtung. Doch vom ersten Tag an haben sich nationale Politiker*innen zur Wehr gesetzt. Im globalen Süden, im Osten und im Westen. ((Galey, M. (1998). The Universal Declaration of Human Rights: The Role of Congress. PS: Political Science & Politics,31(3), 524-529. doi:10.2307/420611)) Die allgemeine Menschenrechtserklärung verkam zum zahnlosen Tiger, weil dem strahlenden Bekenntnis keine verbindlichen Rechtsinstrumente folgten.

Auch die Verträge, die dieses Manko beheben sollten, der Zivil– und der Sozialpakt, erfuhren erbitterten Widerstand. Erfolgreich wehrte die ÖVP eine Verabschiedung in Verfassungsrang ab, um etwa das Streikrecht nicht individuell einklagbar zu machen. ((Kurt Fiedler (ÖVP) in der parlamentarischen Debatte am 28. Juni 1978, XIV Gesetzgebungsperiode)) Vier wichtigen Verträgen verweigert Österreich noch heute seine Zustimmung.

Souveränitätslager im Aufwind

Es ist nur allzu durchsichtig, wenn mit der FPÖ nun ausgerechnet die Partei der Frauenhausgegner*innen ihr Faible für den Gewaltschutz entdeckt. Und der tödlichen Gewalt gegen Frauen durch eine Aufweichung des Abschiebeschutzes begegnen will – also einer Rücknahme des Rechts auf Leben und dem Schutz vor Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

Das „Souveränitätslager“ (Steve Bannon) ist im Aufwind. Die Menschenrechte und der Multilateralismus sind ihnen ein Dorn im Auge. Sie wollen keine Schranken für den plebiszitären Umbau zur illiberalen Demokratie. Die Menschenrechte sind zeitgemäß, weil es weiterhin der Begrenzung politischer Begehrlichkeiten durch das Recht bedarf.

Dieser Kommentar erschien zuerst in Mo – Magazin für Menschenrechte.

Ein Gedanke zu „Sind die Menschenrechte noch zeitgemäß?“

  1. NATÜRLICH sind die Menschenrechte noch zeitgemäß, vielleicht sollte aber auch stärker über „Menschenpflichten“ gesprochen werden. Der Interaction Council hat vor rund 20 Jahren 19 Thesen dazu veröffentlicht, Almeida Assmann hat sie letztes Jahr scharfsinnig kommentiert, und vor kurzem hat Karl Stickler nur mehr von „Acht Menschenpflichten“ (Buchtitel) gesprochen – und richtet sich damit augenscheinlich an Flüchtlinge, die das Asylrecht in Anspruch nehmen.

    Für mich eine notwendige Diskussion.

    Beste Grüße N. Kral

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