Rassismus, was ist das?

Das Innenministerium beteuert Engagement gegen Rassismus, aber eine wirklich seriöse Auseinandersetzung scheitert schon am Mangel an einer verbindlichen Definition. Eine Polizeikolumne in Mo-Magazin für Menschenrechte von SOS Mitmensch.

Black Lives Matter Vienna 2020-06-04
Demonstration Black Lives Mattar am 4. Juni 2020 in Wien. Bild: Manfred Werner (Tsui) - CC by-sa 4.0

In keinem europäischen Land gibt es so viele Anhaltungen, wie in Österreich. JedeN VierteN kontrollierte die Polizei im vergangenen Jahr. Das ergibt eine Erhebung der Grundrechteagentur der EU (FRA) aus dem Frühjahr. Noch brisanter: Menschen aus Subsahara-Afrika trifft es doppelt so oft. Mit diesem Missverhältnis sind wir Spitzenreiter in Europa.

Der Verdacht auf diskriminierendem „Ethnic Profiling“ liegt Nahe. Mit einer Anfrage wollte ich in Erfahrung bringen, wie die Diskrepanz im Innenministerium selbst erklärt wird. Und welche Ableitungen die Polizeiführung nun macht. Die Antwort ist verblüffend unverblümt: Aufgrund des Studiendesigns „können keine konkreten Schlüsse gezogen werden.“ Tja, kann man leider nichts machen. Wird schon nix sein, mit Rassismus. Um alle Bedenken zu zerstreuen, weist das BMI dann noch auf die Gefahr hin, dass „statistische Korrelationen dazu verleiten können, sie fälschlicherweise mit Kausalzusammenhängen zu verwechseln.“ Danke für den Hinweis. 

Na gut, was dann?

Eigene Erhebungen über rassistische Vorfälle bei der Polizei führt das BMI allerdings auch nicht. Das scheitert schon an einer normierten Definition des Begriffs. Über einen solchen verfüge man nicht. Ohnehin gelte für die Sicherheitsbehörden das Legalitätsprinzip: das Verhalten der Polizei sei dann rechtmässig, wenn es den gesetzlichen Grundlagen entspreche.

Aber was ist mit institutionellem Rassismus? Wenn die Diskriminierung nicht auf das Fehlverhalten Einzelner zurückzuführen ist, sondern auf Alltagskultur von Organisationen und Gesellschaft? Auch die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, ist nicht das Ergebnis von Rechtsbrüchen. 

In der Beantwortung wird eine lange Liste von Maßnahmen der Menschenrechtsbildung angeführt, die im Lauf der letzten Jahre getroffen wurden. Sie zielen überwiegend auf die Sensibilisierung der einzelnen Beamt*innen ab. Die mittlere Führungsebene wird in der Ausbildung auch mit institutionellem Rassismus konfrontiert, etwa wie Racial Profiling vermieden werden kann. Aber von einer gründlichen und systematischen, also seriösen Auseinandersetzung mit dem Thema ist das BMI weit entfernt. Praktisch: was man nicht zählen kann, gibt es nicht.

Eine Polizeikolumne für Mo-Magazin für Menschenrechte von SOS Mitmensch.

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