Ausschalten

Die Wortwahl der Polizeispitze in der Wiener Terrornacht verrät etwas über deren Mindset. Die Polizeikolumne im neuen MO-Magazin für Menschenrechte.

Polizeispitze in der Terrornacht
Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit Franz Ruf, Innenminister Karl Nehammer und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl bei einer Pressekonferenz in der Nacht vom 2. November 2020. Quelle: Facebook/BMI, Montage: phs

2. November 2020. Der Attentäter von Wien hat vier Menschen getötet und viele schwer verletzt. Dann hat ihn ein WEGA-Polizist erschossen.

In nächtlichen Statements ringt eine sichtlich angespannte Polizeispitze um Worte. Wer genau hinhört, kann etwas über die Polizei lernen. Innenminister Karl Nehammer sagt, es sei „Spezialeinheiten der Polizei gelungen, einen schwer bewaffneten Attentäter auszuschalten.“ Er setzt den Ton für die Berichterstattung über das Attentat. Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl hingegen verwendet die Formulierung, es sei „ein mutmaßlicher Täter bei diesem Einsatz verstorben.“ Dahinter stehen komplett unterschiedliche Mindsets.

Der gelernte Kommunikationstrainer Karl Nehammer kommt aus dem Bundesheer. Er ließ sich vier Jahre verpflichten und danach bildete er fürs Heer Informationsoffiziere aus. Auch Pürstl hat ein Jahr als Zeitsoldat gedient. Doch er ist durch und durch Polizeijurist. Jahrelang leitete er das Büro für Rechtsfragen bevor er zum Präsidenten berufen wurde. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, diente als Gebirgsjäger. Auch seine Wortwahl ist Militärjargon. Der Täter sei „neutralisiert“ worden.

Unterschiedliches Denken bei Polizei und Militär

Die Einsatzdoktrin von Polizei und Militär unterscheiden sich fundamental. Die Polizei ist auf Gefahrenabwehr mit dem gelindesten Mittel ausgerichtet. Das Militär zielt auf die Zerstörung der feindlichen Kampfkraft ab – mit allen erforderlichen Mitteln. Soldaten führen eingedrillte Abläufe aus, im Zweifelsfall wenden sie das schärfste und wirksamste Mittel an. PolizistInnen hingegen haben viel persönlichen Handlungsspielraum und müssen ständig abwägen, ob die angewendete Zwangsgewalt noch im Verhältnis steht.

Menschliche Erleichterung über das Stoppen des Attentäters ist verständlich. Aber gerade in Krisenlagen darf die Polizeispitze keinen Millimeter Zweifel lassen: Die Tötung eines Menschen kann niemals per se das Ziel einer polizeilichen Amtshandlung sein. Es ist das letzte Mittel, um Angriffe gegen Leib und Leben zu beenden. Das gilt besonders dann, wenn die Polizeiführung im Namen der Terrorbekämpfung auch gewöhnlichen PolizistInnen ein Sturmgewehr in die Hand drückt.

Dieser Beitrag erschien als Polizeikolumne in Mo – Magazin für Menschenrechte von SOS Mitmensch.

Korrektur: die Polizei verwendet Sturmgewehre nicht Maschinengewehre, wie in einer früheren Version des Beitrags irrtümlich angegeben. Danke für den Hinweis R.H..

Ein Gedanke zu „Ausschalten“

  1. Darf ich eine weitere Perspektive diskutieren:
    Dieser Mensch war keiner, der (in deren Diktion!) für den Jihad eine kriminelle Tat beging, sondern er zog für den Jihad in den Heiligen Krieg gegen die westlichen Ungläubigen.
    Konsequent müsste man diskutieren, ob hier überhaupt die Polizei zuständig ist. Hier war vermutlich (rein Rechtsphilisophisch !) die Polizei kurzfristigsten im „Assistenzeinsatz für das Bundesheer“.
    Und dann würden die Begriffe. „ausschalten, bekämpfen, neutralisieren“ wieder stimmen.
    Das dieser Mensch „gestorben“ sei, ist eine gutgemeinte Verharmlosung der faktischen Situation. Richtiger wäre da noch: „Er ist durch die Polizei gestorben worden.“
    …zur Diskussion !

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