Schubhaft macht Menschen nieder

Mitten in der Stadt, an der Grenze zwischen siebzehntem und siebtem Bezirk steht ein Polizeigefangenenhaus (PAZ) mit Zellen für bis zu 310 Personen. Dort sind Menschen eingesperrt, weil sie keine gültigen Papiere für den Aufenthalt in Österreich besitzen. Sie sollen abgeschoben werden. In den letzten Jahren wurde dieses Schubhaftgefängnis innen und außen grundlegend renoviert. Und trotzdem klagen immer wieder FlüchtlingshelferInnen und Menschenrechsgruppen über die Situation der Inhaftierten. Warum?

"Die Bedingungen unter denen Ausländer im PAZ Hernals gehalten werden, sind völlig inakzeptabel." Symbolbild Bild:Shakorn/Shutterstock

Alle vier Jahre besucht ein Komitee des Europarats die Gefängnisse eines jeden Mitgliedslandes und schreibt einen Bericht über die Bedingungen der Inhaftierung. Der letzte Bericht des CPT (European Committee for the Prevention of Torture) datiert aus dem Jahr 2005 ((Der Bericht kann von der Website von SOS Mitmensch bezogen werden: http://www.sosmitmensch.at/stories/597/)) . Dort hieß es schlicht: „Die Bedingungen unter denen Ausländer im PAZ Hernals gehalten werden, sind völlig inakzeptabel“. Man kann kaum glauben, dass es sich um Einrichtungen der österreichischen Republik handelt, wenn man sich den Bericht durchliest und sich die konkreten Umstände vor Augen führt, unter denen Häftlinge zu leiden haben. Und man darf dabei nicht vergessen, dass Schubhäftlinge bis zu 10 Monaten eingesperrt werden dürfen.

Kritik vom Europarat

Einzelzelle in PAZ Hernals Bild: Deserteursberatung.at
Einzelzelle in PAZ Hernals Bild: Deserteursberatung.at

Das CPT kritisiert, dass bei der Haftraumgröße der lächerliche Mindeststandard von 4 m2 pro Person nicht immer gewährleistet wird. So fanden die BesucherInnen eine Zelle von 15 m2, in die 4 Personen gepfercht waren. Auf diesem engen Raum verbringen die Schubhäftlinge den ganzen Tag. Eine Stunde pro Tag dürfen sie von Gesetzes wegen in den Hof, um ein paar Runden zu drehen. Echte Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es kaum. Ganze vier Arbeitsplätze stehen etwa im PAZ Hernals zur Verfügung. Essensausgabe für die anderen Häftlinge. Geduscht werden darf in der Woche zweimal. Auch im Sommer. Die WCs sind übrigens in den Zellen und nicht immer durch einen Sichtschutz abgetrennt.

Im Bericht werden auch die hygienischen Bedingungen kritisiert: Es gibt immer wieder Schwierigkeiten die weiblichen Häftlinge mit Damenbinden zu versorgen, von Shampoo und Seife für alle ganz zu schweigen. Für Reinigungsarbeiten – sie werden von den Häftlingen selbst getätigt – stehen nicht immer ausreichend Gerätschaft und Reinigungsmittel zur Verfügung.

Haft ohne Delikt

Dies sind Inhaftierungsbedingungen, die selbst dann inakzeptabel wären, wenn es sich bei der Schubhaft um eine Strafhaft handeln würde. Doch dem ist nicht so. Schubhaft wird nicht verhängt, um jemanden zu bestrafen. Natürlich sind nicht alle Schubhäftlinge unbescholten. Aber der einzige gesetzliche Grund für die Schubhaft ist die „Sicherung eines schwebenden Ausweisungsverfahren“. Im Klartext: Jemand der das Land verlassen muss, weil sie/er keine Papiere hat, soll die Abschiebung nicht vereiteln können.

In der Praxis wird Schubhaft auch verhängt, wenn eine Abschiebung aussichtslos ist. Etwa weil das Herkunftsland leugnet, dass es sich um eine/n ihrer StaatsbürgerInnen handelt. Oder einfach, um „die Identität des Betreffenden“ zu klären, und diese/r Betreffende zunächst einmal zwei Wochen eingesperrt werden muss, bis erwiesen ist, dass der vorgelegte Ausweis keine Fälschung ist. Alles schon vorgekommen.

Haft zerstört die soziale Persönlichkeit

Im Jahre 1961 hat der Soziologe Erving Goffmann in einer spektakulären Studie aufgezeigt, welche zerstörerischen Auswirkungen eine „totale Institution“ auf die soziale Persönlichkeit ihrer Insassen hat ((Erving Goffman: „Asyle – Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen“, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 1973.)). Zunächst werden die Insassen entpersonalisiert indem ihnen ihre „Identitäts-Ausrüstung“ genommen wird. Alles was eine Person einzigartig und von den anderen unterscheidbar macht, wird unterbunden: Schon bei der Einlieferung werden die eigenen Gegenstände abgenommen. Individuelle Interessen, Vorlieben und Verhaltensweisen haben in einer „totalen Institution“ naturgemäß keinen Platz: Gehört wird, was das Radio spielt, gelesen wird, was von der Institution vorgesehen ist, gegessen wird, was alle essen.

Der Soziologe Erfing Goffmann
Der Soziologe Erving Goffmann

Dann wird die Person auf die soziale Rolle der/s Inhaftierten reduziert, und alle anderen Rollen werden systematisch und nachhaltig beschädigt: Wie soll man seinen Verpflichtungen als Elternteil nachkommen, wenn man einmal pro Woche für eine halbe Stunde besucht werden darf? Was erzählt man in der Arbeit? „Chef ich bin in Schubhaft, aber ich bin unschuldig – spätestens in drei Wochen kann ich wieder arbeiten kommen.“ Die Pflege von Freundschaften wird unterbunden und jede andere Form der menschlichen Beziehung nach außen wird unmöglich oder ganz stark eingeschränkt. Damit werden ganz viele Anteile einer Persönlichkeit unterdrückt und der Mensch insgesamt aus dem Gleichgewicht gebracht.

Und zuletzt, Inhaftierte sind keine autonomen Persönlichkeiten, sondern sie sind dem weit reichenden Reglement der Institution unterworfen: Sie entscheiden nicht selbst, wann sie aufstehen, essen oder fernsehen. Alles ist vorgegeben. Und Verstöße gegen noch so unbedeutend erscheinende Regeln werden sogleich drakonisch bestraft.

An diesen massiven Auswirkungen des Freiheitsentzugs setzt eine prinzipielle Kritik an der Schubhaft an. Menschenrechtsgruppen wie SOS Mitmensch sind gegen die Verhängung von Haft zur bloßen Sicherung eines Ausweisungsverfahrens. Ganz abgesehen davon, dass das vorgebliche Ziel mit gelinderen Mitteln erreicht werden könnte, halten wir es für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn Menschen eingesperrt werden, nur weil sie das Land verlassen sollen.

Schubhaftzentren in Österreich


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